Alte, sich in Betrieb befindlichen Abwasserleitungen
Zustands- und Funktionsprüfung (Sichtprüfung der im Bestand befindlichen Leitungen)
Auf Bundesebene ist nach §61 WHG jeder Betreiber einer Abwasseranlage dazu verpflichtet, seine Abwasseranlage selbst zu überwachen.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Zustimmung des Landtags eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) auf den Weg gebracht. In dieser Verordnung wird beschrieben, wer, wann und in welchem Umfang seine Abwasserleitungen zu prüfen hat.
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, seine Abwasseranlage prüfen zu lassen. Allerdings werden nur Fristen für die Prüfung häuslicher, gewerblicher und industrieller Abwasser in Wasserschutzgebieten festgesetzt.
Häuser bzw. Abwasserleitungen die vor dem 01.01.1965 im Wasserschutzgebiet errichtet wurden, mussten bis Ende 2015 die Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt haben. Die Abwasserleitungen von Gewerbe- und Industrieunternehmen, die vor dem 01.01.1990 im Wasserschutzgebiet errichtet wurden, mussten ebenfalls bis Ende 2015 der Zustands- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Alle anderen Abwasserleitungen müssen diese Prüfung bis Ende 2020 vornehmen! Die Prüfung neuer Abwasserleitungen erfolgt in der Regel unmittelbar nach ihrer Errichtung.
Bei der Zustands- und Funktionsprüfung werden alle sich im Erdreich befindlichen und nicht zugänglichen Abwasserrohre gereinigt, indem sie mit einer Kamera befahren werden. Während der Befahrung wird das Leitungsnetz bewertet und auf Video aufgezeichnet. Unsere abbiegefähige Kamera ermöglicht es uns, zumeist das gesamte Netz eines Gebäudes vom Übergabeschacht aus zu inspizieren und gleichzeitig einen Lageplan der Leitungen zu erstellen.
Nach der Reinigung und Inspektion erhalten Sie von der Fa. Uhlenbrock eine Bewertung mit Schadensauflistung der Rohrleitung, einen Bestandsplan, das Prüfprotokoll und eine DVD mit den Filmen Ihrer Rohrleitung.
Außerdem können wir Ihnen ein Sanierungskonzept auf Grundlage der Sanierungsfristen einzelner Schäden ausarbeiten. Nicht jeder Schaden muss sofort oder überhaupt behoben werden. Wenn doch, dann sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner in Sachen Sanierung und Reparatur.